Die Richtlinie zum Feuerverzinken wurde überarbeitet.

Zum Feuerverzinken wurde die DASt-Richtlinie 022 neu überarbeitet. Es wurde nun auch der Tempertaturbereich 530 bis 620°C mit geregelt. Anzuwenden ist die Richtlinie, (Ausgabe Juni 2016) nicht nur bei “schweren” Stahlkonstruktionen sondern auch bei Konstruktionen wie Treppen, Geländer, Balkone, Absturzsicherungen sowie kleineren Metallbauartikeln. Sie wurde an die Erfordernisse der DIN EN 1090 angepasst. Die Richtlinie gilt nun für folgende Werkstoffe: S235, S275, S355, S420, S450, S460, und S500.

Die DASt-Richtlinie 022 muss angewendet werden, wenn in anderen Regelwerken darauf Bezug genommen wird. Die Richtlinie kann kostenlos bestellt werden: www.dast022.de