Metallbaufertigung darf nur durch zertifizierte Firmen erfolgen.

Ab dem 01.07.2014 greift sie nun, die Euronorm EN1090. Die Übergangszeit der DIN18800 zur EN1090 ist beendet. Alle Metallbaubetriebe müssen verbindlich nach dieser Norma arbeiten. Wer also Bauteile wie z.B. Balkone, Geländer, Stahlbauten, Treppen, Bühnen, Podeste, Gehsteige, allg. Schweiß- und damit verbundene Reperaturarbeiten ausführen will, muss entsprechend zertifiziert sein. Dies betrifft auch die Bereiche Bemessung, Konstruktion und den Korrosionsschutz. Schon bei der Ausschreibung (z.B. durch das Bauamt) ist die Anforderung nach EN1090 zu berücksichtigen, d.h. die ausschreibende Stelle hat dies in der Ausschreibung mit einzubinden und zu überprüfen. Eine Nichtbeachtung wir als Gesetzeswidrigkeit geahndet. Grundsätzlich sollte jeder Auftraggeber egal ob privat oder öffentlich darauf achten, dass in seiner Auftragserteilung die EN1090 im Bestelltext aufgeführt wird; auch wir empfehlen, sich die Zertifizierung vorlegen zu lassen. Alle zugelassenen Betriebe sind im online Register gelistet (www.en1090.net).

Das Zertifikat ist ein Auftragsbestandteil. Nicht nur der Betrieb, der ohne entsprechende Zertifizierung Aufträge annimmt und durchführt macht sich strafbar, sondern auch der Auftraggeber sitzt dann mit im Boot.

Eine Überwachung erfolgt durch die Marktaufsichtsbehörde des jeweils zuständigen Bundeslandes.

Weitere Auskünfte erteilt die Schweißtechnische Kursstätte SK Hameln GmbH. Kontakt: www.sk-hameln.de